Was ist der digitale Nachlass?

Wir sterben und lassen Einiges zurück. Haus, Auto, Ordner mit Verträgen. Doch auch in der virtuellen Welt hinterlassen wir Spuren. Unsere E-Mail-Konten, Facebook-Profile, digitale Foto-Ordner und die Musiksammlung bei iTunes leben weiter. All die virtuellen Daten, die wir auf Computern und im Internet gespeichert haben, bezeichnen wir als "digitalen Nachlass". (Quelle: mdr.de: Das digitale Erbe)

Grundsätzlich wird empfohlen, Nutzerdaten und Passwörter an die Erben weiter zu geben, damit diese sich um eine Löschung oder Übertragung des Profils kümmern können.

Allgemeines

Die Daten und Bilder auf Ihrem Rechner werden ganz normal vererbt. Derjenige, der den Computer erbt, bekommt auch die Daten, die darauf gespeichert sind. Mit dem Tod einer Person gehen unter anderem geldwerte Dinge wie das Recht an einer Web-Domain, Guthaben bei Online-Spielen oder im Internet eingegangene Vertragsverpflichtungen auf den oder die Erben über.

Der Datenschutz endet grundsätzlich mit dem Tod, unsere Bilder sind aber trotzdem noch irgendwo im Netz zu finden. Wer wem was vorlegen muss, damit ein Profil aus dem Internet verschwindet, ist bislang nicht geklärt. Hier stehen zwei Grundrechte gegeneinander. Die Eigentumsgarantie, die Erben Zugriff gewähren sollte und das Fernmeldegeheimnis. Was gilt, müsste der Gesetzgeber regeln. (Link zu Datenschutz Praxis)

Kommunikation

Fast alle Kommunikation wird aufgezeichnet, ob Sie darüber informiert werden oder nicht. Ihr Telefonanbieter weiß, mit wem Sie wie lange telefoniert haben und Dienste wie WhatsApp kennen Ihre ganzen Nachrichten und Kontaktdaten. In Zukunft müssen wir uns Gedanken darüber machen was damit passiert, wenn wir nicht mehr da sind. Wie gehen die verschiedenen Anbieter damit um?

GMX, web.de: Wenn der Inhaber eines E-Mail-Accounts verstirbt, können die Erbberechtigten gegen Vorlage des Erbscheins Zugriff auf das Postfach erhalten.

Yahoo Deutschland: Ein Account wird auf Wunsch der Angehörigen und nach Vorlage der Sterbeurkunde gelöscht, aber es wird kein Zugriff gewährt.

(Quelle: spiegel.de: Digitaler Nachlass: Was nach dem Tod mit dem Facebook-Profil passiert)

Facebook

Die Facebook-Chronik bleibt normalerweise erst ein Mal bestehen, wenn jemand stirbt. Angehörige können Facebook über das Formular Besondere Anfrage bezüglich des Kontos einer verstorben Person kontaktieren. Hier kann die Chronik dann gelöscht oder in eine Gedenk-Seite umgewandelt werden. Hierfür benötigt Facebook einen Nachweis des Todes. Das Aushändigen von Login-Daten an Angehörige ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Google und YouTube

Was soll im Falle des Ablebens mit den Mails auf dem Gmail-Konto passieren? Was mit den Daten auf der Netz-Festplatte Google Drive? Was mit den Bildern beim Foto-Service Picasa und was mit dem Nutzerprofil im sozialen Netzwerk Google Plus? All diese Fragen sollen sich jetzt mit Hilfe neuer Einstellungen lösen lassen, die Google für den Fall anbietet, dass in einem Google-Konto die Aktivität aufhört.

Eine Möglichkeit ist, die Daten nach einem festgelegten Zeitraum von drei, sechs, neun oder zwölf Monaten automatisch löschen zu lassen, erläutert das Unternehmen in einem Blogeintrag, in dem es seinen so genannten „Inactive Account Manager“ vorstellt. Alternativ übermittelt das System die Einwahldaten für seine Dienste an bestimmte Personen. Damit nichts versehentlich gelöscht und keine Passwörter vorschnell weitergegeben werden, plant Google, dem Kontoinhaber eine SMS zur Vorwarnung zu schicken, bevor davon ausgegangen wird, dass er tatsächlich tot ist. (FAZ-Artikel dazu)

Andere soziale Netzwerke

Bilder auf Flickr, Tweets oder Beiträge in Foren – all das wird irgendwo gespeichert und gehört zu dem, was ein Mensch hinterlässt. Hier ein paar Beispiele wie die Anbieter mit dem Tod eines Nutzers umgehen:

Flickr gehört zu Yahoo!. Hier gelten die gleichen Regeln: Ein Account wird auf Wunsch der Angehörigen und nach Vorlage der Sterbeurkunde gelöscht, aber es wird kein Zugriff gewährt.

XING gibt keine Daten an Angehörige heraus. Teilt ein Nutzer den Tod eines anderen mit, deaktiviert XING dessen Profil. Ist der Versuch, Kontakt aufzunehmen, drei Monate lang erfolglos, wird das Profil gelöscht.

Wer-kennt-wen: Wenn Angehörige oder Freunde eines Verstorbenen sich melden, wird das entsprechende Profil zunächst gesperrt. Es kann dann eine Löschung beantragt werden.

Die Portale StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ klären im Einzelfall mit den Angehörigen, ob das Profil eines Verstorbenen gesperrt wird oder ob sich Freunde und Bekannte auf diesem Weg verabschieden können.

Surf-Profile

Wir müssen uns ständig neue Passwörter überlegen, weil wir uns an immer neuen Stellen anmelden. Um 10€ beim Einkauf zu sparen, legen wir den Dienstleistern unsere Daten freiwillig in die Hände. Doch was passiert damit, wenn wir nicht mehr da sind?

Amazon gibt keine Informationen diesbezüglich heraus. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass e-Books, Musik und Co nicht vererbt werden können.

eBay-Nutzerkonten sind nicht übertragbar, die Erben erhalten daher auch keinen Zugriff. Die Angehörigen können sich jedoch an eBay wenden, um das Konto sperren zu lassen. Laufen noch Auktionen des Verstorbenen, für die bereits Gebote abgegeben wurden, sind die Erben zur Erfüllung dieser Verträge verpflichtet. eBay kann in diesem Fall den Zugang zum Mitgliedskonto ermöglichen.

PayPal-Konten werden auf schriftlichen Antrag des Erben bzw. Nachlassverwalters freigegeben. Neben der Sterbeurkunde wird ein Testament oder Erbschein benötigt, aus der die Legitimation des Antragstellers hervorgeht – dieser muss zusätzlich eine eigene Ausweiskopie einreichen. Die Überweisung von Guthaben erfolgt auf das ursprüngliche Referenzkonto oder ein anderes Paypal-Konto; für Überweisungen auf Drittkonten wird eine Gebühr von 40 US-Dollar (ca. 30 €) erhoben. (Quelle: guter-rat.de: Man stirbt halt zweimal )

iTunes Eine iTunes-Bibliothek, die nur online auf Apple-Servern gespeichert ist kann nicht vererbt werden. Nur wenn die Musik auf dem lokalen Rechner gespeichert sind geht die Musik automatisch an den Erben.

Weiterführende Links & Quellen